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   BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 78.01   

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https://dejure.org/2001,15911
BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 78.01 (https://dejure.org/2001,15911)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.2001 - 4 B 78.01 (https://dejure.org/2001,15911)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 2001 - 4 B 78.01 (https://dejure.org/2001,15911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzungen eines Bebauungsplanes als Gegenstand einer Divergenzrüge - Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides bei noch nicht gesicherter Erschliessung - Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters bei Erlass einer Veränderungssperre - Darlegungsumfang bei Rüge von ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 78.01
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass sich die Zuständigkeit der Gemeindeorgane für die Bauleitplanung und insbesondere auch für den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB nicht nach Bundes-, sondern nach Landesrecht richtet (vgl. z.B. Beschluss vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 ; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - DVBl 2000, 1861).
  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 78.01
    Dabei kann offen bleiben, ob die Ausführungen des Berufungsgerichts, mit denen es hier eine Überschreitung der "sog. Drei-Monats-Frist" billigt, mit den vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 2001 - III ZR 282/00 - aufgestellten Grundsätzen vereinbar sind und ob diese Grundsätze gegebenenfalls für den vorliegenden Fall anwendbar wären.
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 78.01
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass sich die Zuständigkeit der Gemeindeorgane für die Bauleitplanung und insbesondere auch für den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB nicht nach Bundes-, sondern nach Landesrecht richtet (vgl. z.B. Beschluss vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 ; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - DVBl 2000, 1861).
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