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BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 78.01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Festsetzungen eines Bebauungsplanes als Gegenstand einer Divergenzrüge - Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides bei noch nicht gesicherter Erschliessung - Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters bei Erlass einer Veränderungssperre - Darlegungsumfang bei Rüge von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87
Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss
Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 78.01
Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass sich die Zuständigkeit der Gemeindeorgane für die Bauleitplanung und insbesondere auch für den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB nicht nach Bundes-, sondern nach Landesrecht richtet (vgl. z.B. Beschluss vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 ; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - DVBl 2000, 1861). - BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00
Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage
Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 78.01
Dabei kann offen bleiben, ob die Ausführungen des Berufungsgerichts, mit denen es hier eine Überschreitung der "sog. Drei-Monats-Frist" billigt, mit den vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 2001 - III ZR 282/00 - aufgestellten Grundsätzen vereinbar sind und ob diese Grundsätze gegebenenfalls für den vorliegenden Fall anwendbar wären. - BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; …
Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 78.01
Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass sich die Zuständigkeit der Gemeindeorgane für die Bauleitplanung und insbesondere auch für den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB nicht nach Bundes-, sondern nach Landesrecht richtet (vgl. z.B. Beschluss vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 ; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - DVBl 2000, 1861).